Benutzungs- und Mietregelung zur Anmietung der Frankenhalle
Ansprechpartner Frau
Gebler, Tel.:
09372/704-44 Fax: 09372 / 704-10,
Anschrift: Dr.-Vits-Straße 10, 63906 Erlenbach a. Main
A. Mietkosten und sonstige Kosten
1. Für die Überlassung von Räumlichkeiten wird ab 1. Juli 2010 eine Miete für die Benutzung sowie eine Nebenkostenpauschale sowie Kaution und weitere Kosten in folgender Höhe erhoben:
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Veranstaltungsart
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Mietfläche
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Anmieter
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Gebühren incl. MwSt. € |
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I. Kulturelle Veranstaltungen Konzerte, Theater |
Saal mit Foyer |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
200,00 |
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¾ Saal |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
150,00 |
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½ Saal |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
100,00 |
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¼ Saal |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
50,00 |
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nur Foyer |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
55,00 |
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Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H. |
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II. Tanz- und Faschingsveranstaltungen |
Saal mit Foyer |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter. |
270,00 |
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¾ Saal |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
202,50 |
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½ Saal |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
135,00 |
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¼ Saal |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
67,50 |
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nur Foyer |
Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
75,00 |
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Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H. |
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III. Betriebsveranstaltungen und gewerbliche Nutzung |
Saal mit Foyer |
Einheimische Betriebe |
270,00 |
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¾ Saal |
Einheimische Betriebe |
202,50 |
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½ Saal |
Einheimische Betriebe |
135,00 |
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¼ Saal |
Einheimische Betriebe |
67,50 |
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nur Foyer |
Einheimische Betriebe |
75,00 |
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Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H. |
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IV. Private Veranstaltungen (Geburtstage u.ä.) |
nur Foyer |
Nur für Erlenbacher Bürger |
220,00 |
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V. Sonstige Veranstaltungen Tagungen, Vorträge, Jahreshauptversammlungen |
Saal mit Foyer |
Erlenbacher Veranstalter |
135,00 |
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¾ Saal |
Erlenbacher Veranstalter |
101,25 |
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½ Saal |
Erlenbacher Veranstalter |
67,50 |
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¼ Saal |
Erlenbacher Veranstalter |
33,75 |
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nur Foyer |
Erlenbacher Veranstalter |
33,75 |
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Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H. |
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VI. Küchennutzung (incl. Bar) |
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Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter |
30,00 |
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Zuschlag für auswärtige Veranstalter 60 v.H. |
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VII. Überlassung |
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Konzertflügel |
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70,00 |
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Beamer |
Einheimische Nutzer |
30,00 |
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Zuschlag für auswärtige Veranstalter 60 v.H. |
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VIII. Nebenkostenpauschale |
Saal komplett oder nur Teile |
in der Zeit von 1.4. Bis 30.9. |
60,00 |
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Saal komplett oder nur Teile |
in der Zeit von 1.10. Bis 31.3. |
120,00 |
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Foyer |
in der Zeit von 1.4. Bis 30.9. |
20,00
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Foyer |
in der Zeit von 1.10. Bis 31.3. |
35,00 |
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IX. Kaution |
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Mindesthöhe: |
500,00 |
Hausmeistereinsatz und –kosten, Reinigungskosten, Kosten Auf-/Abbau
Bei Nutzungen der Frankenhalle werden
a) die Kosten für den Einsatz des Hausmeisters in voller Höhe an den Veranstalter weiterverrechnet, wobei die Erlenbacher Vereine einen Rabatt von 75 v.H. erhalten.
b) der Auf- und Abbau der Bestuhlung bzw. die Reinigung wie bisher vom Veranstalter durchgeführt und nur, wenn auf Veranstalterwunsch dies von der Stadt erledigt wird, hierfür die vollen städtischen Kosten an den Veranstalter weiterzuverrechnet.
Hinweis: Es besteht Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer ist in den genannten Preisen bereits enthalten!
2. Mietdauer:
Vorstehende Mieten werden für eine Benutzungsdauer von bis zu 8 Stunden pro Tag
erhoben. Bei Überschreitung
dieses zeitlichen Limits wird für jede weitere angefangene Stunde 1/10tel der
Miete nach 1a) oder 1b) abverlangt.
3. Pflichten und Tätigkeiten des Veranstalters:
Bestuhlung vor sowie Reinigung der Halle oder
Hallenteile und eventuell der Außenfläche und Abräumen der Be-
stuhlung sowie die Müllentsorgung nach der Veranstaltung, sind vom Veranstalter
zu übernehmen; sollten diese
Tätigkeiten nicht oder nur unzureichend erledigt werden, erfolgt zusätzliche
Rechnungsstellung an den Veran-
stalter über die der Stadt entstehenden Zusatzkosten. Die Abnahme über Zustand
des Mietobjektes nach der
Veranstaltung erfolgt durch ein Übergabeprotokoll.
5. Rücktritt:
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin werden 10 % der Miete berechnet,
bei späteren Absagen können
bis zu 100 % des Mietpreises abverlangt werden. Evtl. werden darüber
hinausgehende städtische Leistungen zu-
sätzlich in Rechnung gestellt.
B. Zusatzkosten
Für die Gewährung zusätzlicher Leistungen gelten folgende Regelungen:
a) Für die Nutzung sonstiger Einrichtungsgegenstände werden Mieten nach
vorheriger Vereinbarung abverlangt
b) Die Stadtverwaltung behält sich vor, für besondere Aufwendungen,
insbesondere die zusätzliche Inanspruch-
nahme städtischer Bediensteter vom Veranstalter eine entsprechende
Entschädigung abzuverlangen.
C. Sicherungsleistung
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche aus der Vermietung wird die Hinterlegung einer
Kaution abverlangt. Diese kann
mit Forderungen der Stadt verrechnet werden. Die Mindesthöhe beträgt 500 €.
D. Zahlungsmodalitäten
1. Schuldner ist der Veranstalter bzw. der von diesem autorisierte Vertreter
(Antragsteller).
2. Mietkosten und Kaution sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin bei
der Stadtkasse einzuzahlen oder
auf eines der städtischen Bankkonten zu überweisen. Eine Rechnungsstellung
erfolgt i.d.R. vor der Veranstaltung.
E. Inkrafttreten
Diese geänderte Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit dem 1.7.2010 in
Kraft.
Erlenbach a. Main,
Michael Berninger
Erster Bürgermeister