Benutzungs- und Mietregelung zur Anmietung der Frankenhalle

Ansprechpartner Frau Gebler, Tel.: 09372/704-44 Fax: 09372 / 704-10,

 

Anschrift: Dr.-Vits-Straße 10, 63906 Erlenbach a. Main

Bestuhlung

A. Mietkosten und sonstige Kosten

1. Für die Überlassung von Räumlichkeiten wird ab 1. Juli 2010 eine Miete für die Benutzung sowie eine Nebenkostenpauschale sowie Kaution und weitere Kosten in folgender Höhe erhoben:

Veranstaltungsart

 

Mietfläche

 

Anmieter

 

Gebühren

incl. MwSt.

I.

Kulturelle Veranstaltungen

Konzerte,

Theater

Saal mit Foyer

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

200,00

 

¾ Saal

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

150,00

 

½ Saal

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

100,00

 

¼ Saal

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

50,00

 

nur Foyer

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

55,00

Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H.

 

 

II.

Tanz- und

Faschingsveranstaltungen

Saal mit Foyer

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter.

270,00

 

¾ Saal

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

202,50

 

½ Saal

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

135,00

 

¼ Saal

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

67,50

 

nur Foyer

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

75,00

Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H.

 

 

III.

Betriebsveranstaltungen

und

gewerbliche Nutzung

Saal mit Foyer

Einheimische Betriebe

270,00

 

¾ Saal

Einheimische Betriebe

202,50

 

½ Saal

Einheimische Betriebe

135,00

 

¼ Saal

Einheimische Betriebe

67,50

 

nur Foyer

Einheimische Betriebe

75,00

Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H.

 

 

IV. Private Veranstaltungen (Geburtstage u.ä.)

nur Foyer

Nur für Erlenbacher Bürger

220,00

 

V.

Sonstige Veranstaltungen

Tagungen, Vorträge,

Jahreshauptversammlungen

Saal mit Foyer

Erlenbacher Veranstalter

135,00

 

¾ Saal

Erlenbacher Veranstalter

101,25

 

½ Saal

Erlenbacher Veranstalter

67,50

 

¼ Saal

Erlenbacher Veranstalter

33,75

 

nur Foyer

Erlenbacher Veranstalter

33,75

Zuschlag für auswärtige Veranstalter jeweils 60 v.H.

 

VI.

Küchennutzung (incl. Bar)

 

Ortsvereine und -verbände, Schulen sowie private und sonstige einheimische Veranstalter

30,00

Zuschlag für auswärtige Veranstalter 60 v.H.

 

VII. Überlassung

 

 

 

 

Konzertflügel

 

70,00

 

Beamer

Einheimische Nutzer

30,00

Zuschlag für auswärtige Veranstalter 60 v.H.

 

VIII. Nebenkostenpauschale

Saal komplett oder nur Teile

in der Zeit von 1.4. Bis 30.9.

60,00

 

Saal komplett oder nur Teile

in der Zeit von 1.10. Bis 31.3.

120,00

 

Foyer

in der Zeit von 1.4. Bis 30.9.

20,00

 

 

Foyer

in der Zeit von 1.10. Bis 31.3.

35,00

 

IX. Kaution

 

Mindesthöhe:

500,00

 Hausmeistereinsatz und –kosten, Reinigungskosten, Kosten Auf-/Abbau

Bei Nutzungen der Frankenhalle werden

a)   die Kosten für den Einsatz des Hausmeisters in voller Höhe an den Veranstalter weiterverrechnet, wobei die Erlenbacher Vereine einen Rabatt von 75 v.H. erhalten.

b)   der Auf- und Abbau der Bestuhlung bzw. die Reinigung wie bisher vom Veranstalter durchgeführt und nur, wenn auf Veranstalterwunsch dies von der Stadt erledigt wird, hierfür die vollen städtischen Kosten an den Veranstalter weiterzuverrechnet.

 Hinweis: Es besteht Umsatzsteuerpflicht. Die Umsatzsteuer ist in den genannten Preisen bereits enthalten!

2. Mietdauer:
Vorstehende Mieten werden für eine Benutzungsdauer von bis zu 8 Stunden pro Tag erhoben. Bei Überschreitung
dieses zeitlichen Limits wird für jede weitere angefangene Stunde 1/10tel der Miete nach 1a) oder 1b) abverlangt.

3. Pflichten und Tätigkeiten des Veranstalters:

Bestuhlung vor sowie Reinigung der Halle oder Hallenteile und eventuell der Außenfläche und Abräumen der Be-
stuhlung sowie die Müllentsorgung nach der Veranstaltung, sind vom Veranstalter zu übernehmen; sollten diese
Tätigkeiten nicht oder nur unzureichend erledigt werden, erfolgt zusätzliche Rechnungsstellung an den Veran-
stalter über die der Stadt entstehenden Zusatzkosten. Die Abnahme über Zustand des Mietobjektes nach der
Veranstaltung erfolgt durch ein Übergabeprotokoll.

5. Rücktritt:
Bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor dem Termin werden 10 % der Miete berechnet, bei späteren Absagen können
bis zu 100 % des Mietpreises abverlangt werden. Evtl. werden darüber hinausgehende städtische Leistungen zu-
sätzlich in Rechnung gestellt.

B. Zusatzkosten
Für die Gewährung zusätzlicher Leistungen gelten folgende Regelungen:
a) Für die Nutzung sonstiger Einrichtungsgegenstände werden Mieten nach vorheriger Vereinbarung abverlangt
b) Die Stadtverwaltung behält sich vor, für besondere Aufwendungen, insbesondere die zusätzliche Inanspruch-
nahme städtischer Bediensteter vom Veranstalter eine entsprechende Entschädigung abzuverlangen.

C. Sicherungsleistung
Zur Sicherung etwaiger Ansprüche aus der Vermietung wird die Hinterlegung einer Kaution abverlangt. Diese kann
mit Forderungen der Stadt verrechnet werden. Die Mindesthöhe beträgt 500 €.

D. Zahlungsmodalitäten
1. Schuldner ist der Veranstalter bzw. der von diesem autorisierte Vertreter (Antragsteller).
2. Mietkosten und Kaution sind spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin bei der Stadtkasse einzuzahlen oder
auf eines der städtischen Bankkonten zu überweisen. Eine Rechnungsstellung erfolgt i.d.R. vor der Veranstaltung.

E. Inkrafttreten
Diese geänderte Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit dem 1.7.2010 in Kraft.

Erlenbach a. Main,

Michael Berninger
Erster Bürgermeister