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Stadt Erlenbach a.Main
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Stadt Erlenbach a.Main
12.02.2026
Veröffentlichung des vorläufigen Standes des Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 WPG für die Träger öffentlicher Belange
Auch wenn der Begriff „Kommunale Wärmeplanung“ es vermuten lässt, ist der Wärmeplan keine konkrete Planung, sondern eine Analyse mit Handlungsempfehlungen. Der Wärmeplan ist keine konkrete Planung, sondern muss vielmehr als Analyse mit Handlungsempfehlungen verstanden werden. Die ermittelten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete unterliegen keiner Umsetzungsverpflichtung. Sie zeigen lediglich auf, wo ein Wärmenetz auf Grund ingenieurstechnischer Kriterien möglich ist. Ob ein Wärmenetz tatsächlich umgesetzt werden kann, muss in einer nachfolgenden, vertiefenden Machbarkeitsstudie untersucht werden. Daher können aktuell noch keine verbindlichen Aussagen über die Realisierung von Wärmenetzen getroffen werden. Der Wärmeplan liefert jedoch eine wichtige Datengrundlage für solche Detailuntersuchungen.
Auslegung des Kommunalen Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 WPG
Die zur Auslegung gebrachten Planungsunterlagen enthalten unter anderem die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete mit Zielszenario und Umsetzungsstrategie. Für jedes ausgewiesene Teilgebiet wurde eine detaillierte Analyse in Form eines Energieplan-Steckbriefs erstellt. Dieser umfasst eine Bestandsaufnahme, eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario sowie konkrete Handlungsempfehlungen. Die Gebiete wurden entsprechend ihrer Eignung für eine netzgebundene oder dezentrale Wärmeversorgung technisch und wirtschaftlich klassifiziert. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die kommunale Wärmeplanung einem dynamischen Prozess unterliegt. Auch in dezentral ausgewiesenen Gebieten können sich verändernde Rahmenbedingungen die Realisierung von Wärmenetzen ermöglichen.
Stellungnahmen und Anregungen können bis zum 12. März 2026 eingereicht werden.
Sie können elektronisch per E-Mail an karl.franz@stadt-erlenbach.de übermittelt werden. Alternativ ist eine schriftliche Einreichung bei der Stadtverwaltung Erlenbach a.Main möglich. Bitte berücksichtigen Sie bei einer Übermittlung per Post die jeweiligen Postlaufzeiten und stellen Sie eine rechtzeitige Absendung sicher.
Veröffentlichung des vorläufigen Standes des Wärmeplans gemäß § 13 Abs. 4 WPG für die Träger öffentlicher Belange:
Kommunale Wärmeplanung - Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 4 WPG Umsetzungsstrategie und Maßnahmen
Gebietseinteilung - Voraussichtliche Wärmeversorgung
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