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Aufstellung Bebauungsplan "Gewerbegebiet ehem. Werftgelände"

11.05.2021
Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet ehem. Werftgelände“; Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

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Der Stadtrat Erlenbach a. Main hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 den Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet ehem. Werftgelände“ mit Begründung gebilligt. Die Planung erstreckt sich auf den Bereich des ehemaligen Werftgebäudes mit Parkplätzen (Klingenberger Straße 26). Der Planungsbereich umfasst die Flur-Nrn. 308, 355/1, 304, 357 (Teilfläche), 360 und 201 (Teilfläche) der Gemarkung Erlenbach. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 08.04.2021 werden in der Zeit vom 

25. Mai bis 28. Juni 2021 

im Referat für Bauen und Wohnen, Rathaus, Zimmer 18, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Auf Grund der Corona-Situation wird um Terminvereinbarung gebeten (09372/704-24). Es ist außerdem möglich, die Unterlagen während des Auslegungszeitraumes auf der Internetseite der Stadt Erlenbach a. Main https://www.stadt-erlenbach.de/ einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Erlenbach a. Main, 04.05.2021

Michael Berninger
Erster Bürgermeister

Kategorien: Die Stadt Erlenbach informiert, Bauprojekte

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