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Boardinghouse Schiffswerft

23.11.2020
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Boardinghouse Schiffswerft“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Boardinghouse Schiffswerft“
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat Erlenbach a. Main hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 den Bebauungsplanentwurf „Boardinghouse Schiffswerft“ in der Fassung vom 28.09.2020 mit Begründung gebilligt und gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen die Behörden und Öffentlichkeitsbeteiligung erneut durchzuführen.

Ziel und Zweck der Planung

Zur Umsetzung der vorliegenden konkreten Planung wird für den Bereich des „Boardinghouse Schiffswerft“ ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Dieser bildet die bauplanungsrechtliche Grundlage für das anschließende Baugenehmigungsverfahren.

Dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden konkret folgende Planungsziele zu Grunde gelegt:

• Gestaltung des Ortsbilds
• Verbesserung Wirtschaftsstandort
• Anforderungen an gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen

Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebauung bzw. Nutzung der Fläche entsprechend den oben genannten Planungszielen geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 12 BauGB genau auf das Vorhaben abgestimmt und mittels Durchführungsvertrag an das Vorhaben gebunden.

Der vorhabensbezogene Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt.

Räumliche Abgrenzung des Planungsgebietes

Das Planungsgebiet erstreckt sich auf die Flurnummern 201 und 366, Gemarkung Erlenbach, des bestehenden Sozialgebäudes der Schiffswerft an der Klingenberger Straße 28/30 mit angrenzenden Parkplätzen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Boardinghouse Schiffswerft“ ist in der unten aufgeführten Skizze grau umrandet dargestellt (unmaßstäblich).

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