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Senkung der Umsatzsteuer auf Wasserverbrauchsgebühren

07.08.2020
Laut § 16 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Erlenbach a.Main (BGS/WAS) vom 26.09.2019 wird auf die Gebühren die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

Die Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7% auf 5% wird bei der diesjährigen Endabrechnung berücksichtigt, die Höhe der festgesetzten Abschläge bleibt davon unberührt. Es ist KEINE Zwischenablesung erforderlich.

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