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Wie funktioniert das Konzept „Mitfahrerbänke“?

03.08.2022
Anfang September 2018 wurden in Erlenbach, Mechenhard und Streit zunächst sechs Mitfahrerbänke an folgenden Standorten aufgestellt:

Mitfahrerbank am Rathaus

·         Siedlung: vor Anwesen Lindenstraße 30, Einmündung Dr.-Hermann-Straße

·         Rathaus

·         Gegenüber Saint-Maurice-Platz, in der Schräge bei der Einfahrt Adalbert-Hein-Weg

·         Am Stadtwald, vor Anwesen Am Stadtwald 26

·         Mechenhard gegenüber Praxis Dr. Schmitz

·         Streit, an der Bushaltestelle

Diese Mitfahrbänke, die jetzt vier Jahre in Erlenbach platziert sind, sollen eine Ergänzung, aber keinen Ersatz für unsere City-Bus-Linie sein.

In Großstädten fahren  Bus und Bahn im Minutentakt, Mobilität und Anbindung sind flächendeckend ausgebaut. Bei uns in der doch etwas ländlicheren Region sieht es hingegen ganz anders aus. Ein eigenes Auto ist fast schon unabdingbar, um die eigene Mobilität nicht zu verlieren und abhängig vom nächsten Bus zu sein. Vor allem ältere Menschen ohne eigenes Auto haben es schwer von A nach B zu kommen. Aber auch Jugendliche oder Familien, die sich kein eigenes Auto leisten können, sind von dem eingeschränkten öffentlichen Nahverkehr abhängig.

Vermehrt wurde von Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere aus den Stadtteilen, darüber geklagt, dass sich die Taktung des Citybusses oftmals nicht mit alltäglichen Besorgungen vereinbaren lässt. Arztbesuche, Einkaufsfahrten oder auch Verwandtenbesuche – Termine ohne Auto gestalten sich eher problematisch. Die Idee der Mitfahrbänke hat sich in anderen Gemeinden schon etabliert und kann auch in Erlenbach eine sinnvolle Ergänzung zum City-Bus sein.

 

Wissenswertes zur Mitnahmebank für den Fahrer

Das Konzept Mitfahrerbank ist definitiv eine gute Sache. Doch was muss der Fahrzeughalter eigentlich beachten? Wer haftet bei einem Verkehrsunfall und wie sieht das Ganze aus steuerlicher Sicht aus? Nach unseren Informationen greift die gewöhnliche Kfz-Haftpflicht auch hier: Im Versicherungsfall komme sie für Schäden an Personen, die von einer Mitfahrerbank eingesammelt wurden, auf.

Für den steuerlichen Aspekt gilt: Solange die Mitnahme eines Wartenden an einer Mitfahrerbank nicht planmäßig, in Kombination mit einer erzielten Einnahme erfolgt, handelt es sich um keinen kommerziellen Fahrdienst, der steuerlich relevant ist.

Es wäre wünschenswert, dass das Angebot in Erlenbach, Mechenhard und Streit weiterhin guten Anklang findet.

Bereits im Voraus vielen Dank an alle, die an der Mitfahrerbank anhalten und Bürgerinnen und Bürger in Fahrzeug mitnehmen.

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