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Kommunale Wärmeplanung

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis spätestens 2045 klimaneutral zu werden. Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat der Bund die Länder verpflichtet, eine flächendeckende Wärmeplanung einzuführen. Die Umsetzung wird dabei den Kommunen übertragen.

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Art „Fahrplan“, der zeigt, wie unsere Stadt in Zukunft möglichst klimafreundlich mit Wärme versorgt werden kann.

Sie schafft nicht nur Klarheit über den aktuellen Wärmebedarf, sondern auch mögliche zukünftige Versorgungswege auf. Dazu gehören z. B. der Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen, der Einsatz erneuerbarer Energien (Solarthermie, Geothermie, Biomasse) sowie die Nutzung industrieller Abwärme.

Außerdem hilft die Planung dabei, Entscheidungen über Investitionen und Sanierungen zu treffen – sowohl für öffentliche Stellen als auch für private und gewerbliche Beteiligte.

Die kommunale Wärmeplanung besteht im Wesentlichen aus vier Schritten:

1. Bestandsanalyse:
Erfassung und Auswertung des aktuellen Wärmebedarfs (Gebäude, Verbrauchsstrukturen), der bestehenden Versorgungsinfrastruktur sowie der bereits genutzten Wärmequellen.

2. Potenzialanalyse:
Untersuchung der lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien (z. B. Solarthermie, Geothermie) und Abwärmequellen.

3. Szenarien:
Entwicklung eines Zielbilds für die klimaneutrale Wärmeversorgung.

4. Strategie:
Erarbeitung konkreter Umsetzungsschritte und Investitionsmaßnahmen für den Umbau der Wärmestruktur.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Hier geht es zur Website der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Erlenbach a.Main wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“ (KRL) gefördert. Die Förderung erfolgt über den Projektträger ZUG gGmbH unter dem Förderkennzeichen 67K27974 und läuft bis zum 31.03.2026.
Die Stadt Erlenbach a.Main arbeitet dabei mit der BfT Energieberatungs GmbH aus Hösbach sowie mit der energielenker projects GmbH aus München zusammen.

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