Touristinfo
Stadt Erlenbach a.Main
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16.09.2024
Anleinpflicht beachten, Hundekot entfernen und Nachtzeit einhalten!
Die steigende Anzahl der Beschwerden über frei umherlaufende Hunde und zunehmende Verschmutzungen durch Hundekot veranlassen uns, wieder einmal auf die bestehende Rechtslage hinzuweisen und eindringlich an das Verantwortungsbewusstsein aller Hundehalter zu appellieren. Wir sprechen hier alle Hundehalter an, das heißt: Auch in den Ortsteilen Mechenhard und Streit sind Hundehalter aufgefordert, sich an die Hundehaltungsverordnung zu halten.
Die Stadt Erlenbach a. Main hat bereits im Jahre 2002 eine Hundehaltungsverordnung erlassen. Darin ist geregelt, dass große Hunde (dazu gehören alle erwachsenen Hunde, deren Schulterhöhe mindestens 50 cm beträgt, soweit sie keine Kampfhunde sind, z.B. Schäferhunde, Boxer, Deutsche Dogge) in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Stadtgebiet ständig an der Leine zu führen sind. Dieser Leinenzwang erstreckt sich im Außenbereich auf Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Radwege und ausgewiesene Wanderwege. Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten. Von der Leinenpflicht sind nur ganz wenige Hunde ausgenommen; näheres kann bei der Stadtverwaltung erfragt werden. Mit Geldbuße kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Hund nicht an der Leine führt oder nicht an einer reißfesten oder an einer mehr als drei Meter langen Leine führt.
Pfarrgarten in Mechenhard und Saint-Maurice-Platz
Die Wiesen am Pfarrgarten in Mechenhard und am Saint-Maurice-Platz sind voller Hundekot! Alle Hundehalter sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass ihre Tiere, die Straßen, Gehwege, Spielplätze und Anlagen nicht verunreinigen und wenn doch, ist der Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß mit einer Tüte in einen Mülleimer zu entsorgen. Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Infektionsquelle. So können durch Hundekot auch Infektionskrankheiten übertragen werden; die Erreger finden hierbei durch die Schuhe den Weg in die Wohnungen.
Hunde haben KEINEN Zutritt zu den Friedhöfen
Hunde haben auch keinen Zutritt zu den städtischen Friedhöfen. Auch nicht, wenn man den Friedhofweg nur zum Durchlaufen begeht, darauf weisen auch entsprechende Schilder an den Friedhofseingängen hin.
Freilaufende Hunde in Streit und Mechenhard
Anwohner, Spaziergänger, Kindergartenkinder u. v. m. wurden zuletzt wieder häufig von freilaufenden, meist bellenden Hunden, bedrängt und/oder verfolgt. Das darf nicht passieren. Wir bitten um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis.
Wir appellieren daher erneut eindringlich an alle Hundehalter: Führen Sie ihre Hunde bitte nur noch dort aus, wo niemand belästigt und gestört wird, und auch niemand in die Hinterlassenschaften der Tiere hineintreten kann. Bitte treffen sie auch Vorkehrungen dafür, dass ihr Hund nicht frei im Hof oder auf dem Grundstück umherlaufen kann und die Möglichkeit hat, außerhalb ihres Grundstückes zu gelangen. Denn dann besteht die akute Gefahr, dass Passanten durch den Hund erschreckt oder gar bedroht oder angegriffen werden können.
Ruhezeiten einhalten
Demnach müssen Hundehalter dafür sorgen, dass ihre Tiere nicht zu den Nachtzeiten bellen. Diese sind zwischen 22 und 6 Uhr. Zudem sollte das Hundegebell nicht länger als zehn Minuten ununterbrochen andauern und insgesamt 30 Minuten pro Tag nicht überschreiten.
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