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Stadt Erlenbach a.Main
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27.02.2023
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Hüterchen, rechts des Weges“
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat Erlenbach a. Main hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 den Bebauungsplanentwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Im Hüterchen, rechts des Weges“ mit Begründung gebilligt. Die Planung umfasst die Flur-Nrn. 72, 1893, 1894, Gemarkung Mechenhard im Bereich der Ecke Weinbergstraße/Schulstraße.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung in der Fassung vom 18.01.2023 wird in der Zeit vom 10. März bis 11. April 2023 im Referat für Bauen und Wohnen, Rathaus, Zimmer 18, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Es wird um Terminvereinbarung gebeten (09372/704-24).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
"Im Hüterchen, rechts des Weges" (gelb markierter Bereich)
"Im Hüterchen, rechts des Weges"
Begründung "Im Hüterchen, rechts des Weges"
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