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"Krötenhecken - Restteil" - Vergabe der städtischen Grundstücke

16.10.2023
Bekanntmachung über die Vergabe von städtischen Baugrundstücken

Krötenhecken

nach den Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken in den „Krötenhecken - Restteil“ im Stadtteil Mechenhard - Start des erneuten Bewerbungsverfahrens

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.12.2021 die Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken zum Baugebiet „Krötenhecken“ im Stadtteil Mechenhard beschlossen.

Derzeit ist die Stadt Erlenbach a.Main noch in Besitz von 14 Baugrundstücken und startet hierfür ein erneutes Bewerbungsverfahren. Der Verkaufspreis dieser städtischen Bauflächen im Baugebiet „Krötenhecken-Restteil“ wurde durch den Stadtrat mit EUR 240,00/qm zzgl. Erschließungs- und Herstellungskosten festgelegt.

Die Bewerbungsunterlagen können bis einschließlich 06.11.2023 digital an grundstuecksvergabe@stadt-erlenbach.de  übersandt oder wahlweise in Papierform im Briefkasten des Städtischen Rathauses hinterlegt werden.

Bitte füllen Sie alle Formulare wahrheitsgemäß aus und fügen sämtliche notwendigen Nachweise den Bewerbungsunterlagen bei. Bei Auswahl der gewünschten Baugrundstücke beachten Sie bitte die im rechtsgültigen Bebauungsplan „Krötenhecken“ festgesetzten Bebauungsmöglichkeiten.

Dokumente:

1 Erläuterung Antrag für Bauplatzbewerber Krötenhecken

2 Antrag für Bauplatzbewerber Krötenhecken

3 Anlage zum Antrag für Bauplatzbewerber im Baugebiet Krötenhecken

Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Erlenbach

Lage der städtischen Grundstücke im Baugebiet Krötenhecken

Bebauungsplan Krötenhecken

(Information des Referats Bauen und Wohnen)

Kategorien: Die Stadt Erlenbach informiert, Bauprojekte

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