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Ruhestörung durch Maulwurfschreck

02.04.2024
Das Ordnungsamt informiert: Immer häufiger gibt es Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch einen Maulwurfschreck ...

Immer häufiger gibt es Beschwerden wegen Lärmbelästigung durch einen Maulwurfschreck. Dieses Gerät soll durch das Aussenden von Vibrationen und Schwingungen Maulwürfe vertreiben. Manche Menschen können dies hören und sich dadurch gestört fühlen. Deshalb weisen wir darauf hin, das gemäß § 7 der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes das Betreiben dieser Geräte (worunter auch der Maulwurfschreck fällt) und Maschinen an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen. Wir bitten im Zeichen der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme dringend um Beachtung und Einhaltung der Ruhezeiten. Wir weisen ebenfalls daraufhin, dass Betroffene privatrechtlich gegen die Betreiber eines Maulwurfschreckes vorgehen können, wenn sie vorsätzlich gegen die Ruhezeiten verstoßen und ggf. kann gerichtlich eine Unterlassungsklage erwirkt werden. Unser Umweltbeauftragter Herr Arndt berät Sie gerne.
Carolin Frauenfelder, Ordnungsamt der Stadt Erlenbach a.Main, Tel. 704-12, E-Mail: standesamt@stadt-erlenbach.de.

 

Info des Umweltbeauftragten: Liebe Haus- und Gartenbesitzer, der Maulwurf kann im Hausgarten durch seine Hügel die er baut so manchen Gartenfreund ärgern. Dabei ist er doch ein Nützling und auf der Liste der schützenswerten Lebewesen. Doch manchmal wird es ein zu viel des Guten. Mit Maulwurfschreck wird versucht den Gartenbewohner zu vertreiben. Leider werden hier auch Fehler gemacht. So gibt es auf dem Markt auch nicht empfehlenswerte Geräte oder die Geräte werden nicht ordnungsgemäß eingesetzt. Auch die Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetztes gilt es zu beachten! Es gibt doch auch alternative Lösungen. Gerne bin ich bereit mir dies anzuschauen. Mario Arndt, Ihr Umweltbeauftragter, Tel. 0171 9367902, E-Mail: umweltbeauftragter@stadt-erlenbach.de.

Kategorien: Die Stadt Erlenbach informiert

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